Essen auf Rädern

Jeder Pensionist kann das Service "Essen auf Rädern" nutzen.

Kosten: 7,00 Euro pro Mahlzeit (€ 7,50 ab 01.10.2023)

  • Für Bezieher einer Ausgleichszulage: 5,50 Euro pro Mahlzeit (€ 6,00 ab 01.10.2023)
  • Einkommensobergrenze für eine Einzelperson: 966,65 Euro pro Monat
  • Einkommensobergrenze für ein Ehepaar: 1.449,33 Euro pro Monat

(Berechnung: Ausgleichszulagenrichtsatz zuzüglich 5 Prozent Härtefallausgleich)

Für den begünstigten Essenspreis ist der Einkommensnachweis vom Essensbezieher für jedes laufende Jahr neu vorzulegen.

Das Essen wird täglich außer an Sonn- und Feiertagen geliefert.
An- und Abmeldungen nimmt Bettina Walter-Windisch unter der Telefonnummer 02234/722 86-10 entgegen. Bei Fragen betreffend der Abrechnung wenden Sie sich bitte an Nina Marinkovic unter der Telefonnummer 02234/722 86-23.


Preise gültig ab: 01.01.2022