Corona-Regeln ab 15.06.2020

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Das Bild zeigt eine schwarze Schultafel auf der mit weißer Kreide "Corona Rules" geschrieben steht.

Corona-Regeln ©Pixabay

Die 1-Meter-Mindestabstandsregel gilt generell weiterhin.


Die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht entfällt in bestimmten Bereichen

  • Für Kundinnen und Kunden bzw. bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Kundenbereich (z.B. Einzelhandel)
  • Für Besucherinnen und Besucher von Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, Archiven  
  • Bei Dienstleistungen, wenn 1-Meter-Abstand eingehalten wird
  • Bei Fahrgemeinschaften (z.B. Auto-Fahrten mit Freunden)
  • Für Kundinnen und Kunden in der Gastronomie
  • Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Gäste in Beherbergungsbetrieben
  • Bei der außerschulischen Jugenderziehung/Jugendarbeit und bei betreuten Ferienlagern (mit Präventionskonzept, inklusive Gliederung in Kleingruppen von maximal 20 Personen)
  • Bei der Religionsausübung 

 

Die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht bleibt verpflichtend:

  •  In öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis
  • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (ausgenommen am zugewiesenen Sitzplatz)
  • In Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und im Innenbereich von Ausflugsschiffen
  • In Apotheken
  • In der Gastronomie für MitarbeiterInnen bei Kundenkontakt
  • Bei Dienstleistungen, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind


Demonstrationen

  • MNS-Pflicht, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann 

 

Gastronomie 

  • Gruppen von mehr als vier Personen können gemeinsam am Tisch sitzen
  • Sperrstunde: Verlängerung bis 1:00 Uhr 

 

Fach- und Publikumsmessen sind möglich 

  • Bewilligung durch Bezirksverwaltungsbehörde ist notwendig  
  • COVID-19-Beauftrager und Präventionskonzept
     o   Steuerung der Besucherströme inkl. Time-slots
     o   Schulung der MitarbeiterInnen
     o   Hygiene-Maßnahmen
     o   Regelungen bei Auftreten einer Infektion  

MNS, wenn 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann.


Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für "Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz":

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html