Festlegung einer Sperrzone zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche

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Sperrzone zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche

©Bundesministerium

Information vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und von der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha

Die Slowakei und Ungarn meldeten am 25.03.2025 und 26.03.2025 weitere Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche. Der neu bestätigte ungarische Fall liegt in unmittelbarer Grenznähe zu Österreich, die gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2020/687 festzulegende Überwachungszone reicht auf das österreichische Staatsgebiet.

Aufgrund der derzeitigen Situation in den Nachbarstaaten wurde vom zuständigen Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß dem Tiergesundheitsgesetz eine erweiterte Sperrzone eingerichtet, die auch Gemeinden im Bezirk Bruck an der Leitha betrifft. In dieser Zone müssen Betriebe mit empfänglichen Tieren behördlich kontrolliert und stichprobenartig beprobt werden.

Die Kundmachung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Festlegung einer Sperrzone zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche finden Sie auf unserer Amtstafel.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Merkblatt für Landwirte, Viehhändler und Schlachthofpersonal:

Merkblatt_Maul-_und_Klauenseuche_Landwirte_Viehhändler_Schlachthofpersonal (PDF herunterladen)

Tagesaktuelle Informationen finden Sie auf der KVG Homepage.