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Gemäß §37 Abs.2 der NÖ Gemeindeordnung 1973 weist der Bürgermeister der Gemeinde Ebergassing folgenden geschäftsführenden Gemeinderäten nachstehende Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches aus seinem Aufgabenbereich zu. Die genannten geschäftsführenden Gemeinderäte haben diese Angelegenheiten unter der Verantwortung des Bürgermeisters nach dessen Weisungen zu besorgen.
Detailierte Informationen entnehmen Sie bitte dem unten angeführten PDF.
Verordnung 2025: Aufgabenbereiche Geschäftsführende Gemeinderäte (198 KB) - .PDF
Bürgermeister, Mitglied im regionalen Planungsbeirat Wien-Umland, Mitglied im Abwasserverband, Obmann des Abfallwirtschaftsverbandes Schwechat und Obmann des Erhaltungsverbandes Fischa-Piesting
Partei anzeigen Alle EBER FPÖ SPÖ