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Der Gemeinderat der Gemeinde Ebergassing beschließt in seiner Sitzung vom 07.12.2010, aufgrund der Bestimmungen des NÖ Hundeabgabengesetzes 1979, LGBl. 3702, in der derzeit geltenden Fassung für das Halten von Hunden eine Abgabe wie folgt zu erheben:
Wird der Hund während des Jahres erworben, so ist die Hundeabgabe innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu entrichten.
Für die folgenden Jahre ist die Hundeabgabe jeweils bis spätestens 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.
VO Hundeabgabe 2011 (49 KB) - .PDF