Jagd und Jagdpacht

Jagd in der Gemeinde Ebergassing-Wienerherberg

In der Gemeinde 2435 Ebergassing-Wienerherberg ist das Jagdrecht durch Verpachtung an Jagdausübungsberechtigte geregelt. Diese Jägerinnen und Jäger kümmern sich um den Wildbestand, sorgen für Hege und Pflege der Tiere und achten auf die Einhaltung aller jagdrechtlichen Bestimmungen. Sie sind außerdem dafür zuständig, verletztes oder verendetes Wild zu bergen.

Genossenschaftsjagdgebiete

Die Flächen der Gemeinde, die nicht als Eigenjagd ausgewiesen sind, bilden gemeinsam das Genossenschaftsjagdgebiet. Eigentümer dieser Grundstücke sind automatisch Mitglieder der Jagdgenossenschaft, die das Jagdrecht an einen Jagdpächter vergibt.
Für die beiden Genossenschaftsjagdgebiete Ebergassing und Wienerherberg gibt es jeweils einen Jagdausschuss mit sieben Mitgliedern und sieben Ersatzmitgliedern. Dieser Ausschuss vertritt die Interessen der Grundeigentümer und entscheidet über die Verpachtung.

Jagdpacht

Die Jagdpacht ist das Recht, in einem bestimmten Revier zu jagen, ohne das Land selbst zu besitzen. Der Pächter zahlt dafür den sogenannten Pachtschilling und übernimmt Aufgaben wie die Wildhege, die Durchführung der Jagd und die ordnungsgemäße Verwertung des Wildes.
Die Höhe des Pachtschillings wird jährlich auf der Amtstafel der GEMEINDEwebseite veröffentlicht.

Verhalten bei Totfunden

Wer in Ebergassing-Wienerherberg ein totes Wildtier findet oder in einen Wildunfall verwickelt ist, muss dies sofort melden:
Bitte Polizei oder Gemeindeverwaltung informieren, damit die Jagdverantwortlichen von Ebergassing und Wienerherberg benachrichtigt werden können.