Der Gemeinderat der Marktgemeinde Gramatneusiedl beabsichtigt, das Örtliche Raumordnungsprogramm auf Grundlage der DKM 101202s in folgenden Punkten abzuändern bzw. Kenntlichmachungen zu aktualisieren.
Zentrumszone Gramatneusiedl
Erstmalige Festlegung einer "Zentrumszone (ZZ)" im zentralen Ortsbereich von Gramatneusiedl, beidseitig der L156 und L161
Handelseinrichtung Hauptstraße
Festlegung des Zusatzes "Handelseinrichtungen (-HE)" im Süden des zentralen Ortsbereiches von Gramatneusiedl an der L161 im Bereich der Parzellen Tg6/1,796/s und 797 im Ausmaß von 0,85ha innerhalb der neu vorgesehenen ,,Zentrumszone" (siehe oben).
Kenntlichmachung SEVESO-Betrieb
Kenntlichmachung des Seveso-Betriebs auf der Parzelle 1039/22 im "Bauland-Betriebsgebiet (BB)" an der "Betriebsstraße", im Osten des Gemeindegebietes, an der Grenze zu Ebergassing
Der Entwurf zur Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes bzw. Flächenwidmungsplanes wird gemäß §24, Abs. 5 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014 idgF., durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 07. September 2026 bis 19. Oktober 2026 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Jede(r) ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zu diesem Änderungsentwurf (PZ.: GRAM - FÄB - 12328 - E; verfasst vom Ingenieurbüro Dl Susänne HASELBERGER, Gschwandnergasse 26-2812,1170 Wien) schriftlich Stellung zu nehmen.
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Die/Der Verfasser/in einer Stellungnahme hat allerdings keinen Rechtsanspruch darauf, dass ihre/seine Anregung Berücksichtigung findet.
Weitere Details zu entnehmen Sie bitte dem unten angeführten PDF.