Kundmachung: NÖ Landwirtschaftskammerwahl Wahlsprengel, Wahlokale, Verbotszone, Wahlzeit

Aushängezeitraum: 04.12.2024 - 09.03.2025

KUNDMACHUNG

der Festsetzung der Wahlsprengel, der Wahllokale, der Verbotszonen und der
Wahlzeit für eine Gemeinde mit mehreren Wahlsprengeln

Zur Durchführung der am 09.O3.2025 stattfindenden Landwirtschaftskammern hat die Gemeindewahlbehörde Gemeindegebiet in folgende 2 Wahlsprengel unterteilt:

Der Wahlsprengel Nr. 1 umfasst:

Wahlsprengel 1
Wahllokal: Gemeindeamt Ebergassing
Verbotszone: 100 m im Umkreis des Wahllokales
Wahlzeit: Beginn: 09:00 Uhr, Ende: 12:00 Uhr

Der Wahlsprengel Nr. 2 umfasst:

Wahlsprengel: 2
Wahllokal: Kommunikationszentrum Wienerherberg
Verbotszone 100 m im Umreis des Wahllokales
Wahlzeit: Beginn: 09:00 Uhr, Ende: 12:00 Uhr

lm Gebäude des jeweiligen Wahllokales und in einem Umkreis von 100 m
(Verbotszone) ist am Wahltag jede Art der Wahlwerbung, insbesondere auch durch Ansprachen an die Wähler und Wählerinnen, durch Anschlag oder Verteilen von Wahlaufrufen und dergleichen, ferner jede Ansammlung sowie das Tragen von Waffen jeder Art verboten.

Das Verbot des Tragens von Waffen bezieht sich nicht auf jene Waffen, die am
Wahltag von öffentlichen, im betreffenden Umkreis im Dienst befindlichen
Sicherheitsorganen nach ihren dienstlichen Vorschriften getragen werden müssen.

Übertretungen dieser Verbote werden von der Bezirksvenrualtungsbehörde als
Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis ztr € 360,--, im Falle der
Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu einer Woche, geahndet.
Die Kundmachung erfolgt gemäß $ 37 Abs. 5 der NÖ LK-WO, LGBI. Nr. 1/2019.

Kundmachung: NÖ Landwirtschaftskammerwahl Wahlsprengel, Wahlokale, Verbotszone, Wahlzeit (833 KB) - .PDF

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