Ihr Standort: Startseite > Bürgerservice > Gemeindeservices > Amtstafel
Aushängezeitraum: 04.12.2024 - 09.03.2025
Zur Durchführung der am 09.O3.2025 stattfindenden Landwirtschaftskammern hat die Gemeindewahlbehörde Gemeindegebiet in folgende 2 Wahlsprengel unterteilt:
Der Wahlsprengel Nr. 1 umfasst:
Wahlsprengel 1Wahllokal: Gemeindeamt EbergassingVerbotszone: 100 m im Umkreis des WahllokalesWahlzeit: Beginn: 09:00 Uhr, Ende: 12:00 Uhr
Der Wahlsprengel Nr. 2 umfasst:
Wahlsprengel: 2Wahllokal: Kommunikationszentrum WienerherbergVerbotszone 100 m im Umreis des WahllokalesWahlzeit: Beginn: 09:00 Uhr, Ende: 12:00 Uhr
lm Gebäude des jeweiligen Wahllokales und in einem Umkreis von 100 m(Verbotszone) ist am Wahltag jede Art der Wahlwerbung, insbesondere auch durch Ansprachen an die Wähler und Wählerinnen, durch Anschlag oder Verteilen von Wahlaufrufen und dergleichen, ferner jede Ansammlung sowie das Tragen von Waffen jeder Art verboten.
Das Verbot des Tragens von Waffen bezieht sich nicht auf jene Waffen, die amWahltag von öffentlichen, im betreffenden Umkreis im Dienst befindlichenSicherheitsorganen nach ihren dienstlichen Vorschriften getragen werden müssen.
Übertretungen dieser Verbote werden von der Bezirksvenrualtungsbehörde alsVerwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis ztr € 360,--, im Falle derUneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu einer Woche, geahndet.Die Kundmachung erfolgt gemäß $ 37 Abs. 5 der NÖ LK-WO, LGBI. Nr. 1/2019.
Kundmachung: NÖ Landwirtschaftskammerwahl Wahlsprengel, Wahlokale, Verbotszone, Wahlzeit (833 KB) - .PDF
Hinweis: Um sich die Datei anzusehen, klicken Sie darauf und öffnen Sie die Datei entweder im Browser, mit einem Programm (bspw. dem Adobe Acrobat Reader) oder speichern Sie sie auf Ihrem Computer.