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Aushängezeitraum: 03.07.2024 - 30.09.2024
über die
Gemäß § 1 Abs. 3 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 - NRWO wird hiermit die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, BGBI. ll Nr. L6912024, bekannt gemacht.
Die Verordnung der Bundesregierung hat folgenden Wortlaut
,,Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
Aufgrund des 51- Abs.2 der Nationalrats-Wahlordnung1992 - NRWO, BGBI. Nr.471, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBI. I Nr. L30/2023, wird verordnet:
§ 1. Die Wahl für den Nationalrat wird ausgeschrieben.
§ 2. lm Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der
festgesetzt.
§ 3. Als Stichtag wird der 9. Juli 2024 bestimmt."
Kundmachung Nationalratswahl am 29.09.2024 (511 KB) - .PDF
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