Grundverkehrsbehörde Bruck an der Leitha
Kundmachung gemäß $ 11 Abs. 2 und 5 NÖ Grundverkehrsgesetz 2007
KUNDMACHUNG
betreffend Rechtsgeschäft über land- und forstwirtschaftliche Grundstücke nach dem NÖ Grundverkehrsgesetz 2007 , LGBI. 6800
Bei der Grundverkehrsbehörde Bruck an der Leitha wurde ein Antrag auf Erteilung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung des nachstehenden Rechtsgeschäftes eingebracht:
Name und Adresse des Veräußerers oder der Veräußerin bzw. des Nutzungsüberlassers oder der Nutzungsüberlasserin:
Schall Franz und Katharina,2435 Ebergassing, Fabriksgasse 6
Art des Rechtsgeschäftes: Pachtvertrag
Katastralgemeinden/Grundstücksnummern:
- Enzersdorf/Fischa (3414, 3415, 3295)
- Schwadorf (525)
- Wienerherberg (2439, 2745, 2257, 2258, 2734)
Flächenausmaß: 15,2203 ha
Jede Person kann bis 15.10.2026 bei der Bezirksbauernkammer Bruck an der Leitha ihr Interesse am Erwerb bzw. an der Nutzung des oben angeführten Grundstückes bzw. der oben angeführten Grundstücke schriftlich oder niederschriftlich anmelden. ln die Urkunde über das Rechtsgeschäft kann innerhalb der oben genannten Frist bei der Grundverkehrsbehörde Bruck an der Leitha und bei der zuständigen Bezirksbauernkammer Einsicht genommen werden.