Kundmachung: Spar Straße

Aushängezeitraum: 09.10.2023 - 18.12.2023

KUNDMACHUNG

Der Bürgermeister der Gemeinde Ebergassing erlässt für die Spar-Straße folgende

VERORDNUNG

Aufgrund von Kanalerrichtungs- und Asphaltierungsarbeiten in einem Teilbereich der Spar-Straße in 2435 Ebergassing beginnend ab der Kreuzung Spar-Straße/Feldweg Gst. Nr. 683 bis Anfang des Erdwalles im Bereich des Grundstückes Nr. 685) gilt ab

Dienstag, 10.10.2023 bis Freitag, 15.12.2023

  • ein Überholverbot gemäß § 52/4a bzw. 4b SIVO 1960 i.d.g.F. im jeweiligen
    Baustellenbereich
  • Weiters im Einengungsbereich der Baustelle (Fahrbahnverengung auf 4,00 m) Gegenverkehrsbereich gemäß § 52/5 StVO 1960
  • Weiters wird gemäß § 52, Z.13b der StVO 1960, das ,,Halten und Parken" für den Zeitraum gesamten Zeitraum jeweils gegenüber dem Arbeitsbereich im Verlauf der Spar-Straße verboten

Die Verbote gelten jedoch nur im angeführten Zeitraum, die Verkehrszeichen sind an den genannten Bereichen der Spar-Stra ße aufzustellen.

Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO leg.cit., mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.

Kundmachung: Spar Straße (634 KB) - .PDF

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