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Aushängezeitraum: 10.02.2026 - 01.06.2026
Zur Durchführung der am 31. Mai 2026 stattfindenden Wahl in die Vollversammlung der NÖ Landarbeiterkammer wird festgesetzt:
Wahllokal: Gemeindeamt EbergassingVerbotszone: 100 m im Umkreis des WahllokalesWahlzeit: Beginn: 10:00 Uhr Ende: 12:00 Uhr
lm Gebäude des Wahllokales und in einem in einem Umkreis von 100 m (Verbotszone) ist am Wahltag jede Art der Wahlwerbung, insbesondere auch durch Ansprachen an die Wähler, durch Anschlag oder Verteilen von Wahlaufrufen oder von Kandidatenlisten u. dgl., ferner jede Ansammlung sowie das Tragen von Waffen jeder Art verboten.
Das Verbot des Tragens von Waffen in der Verbotszone bezieht sich nicht auf jene Waffen, die am Wahltag von öffentlichen im Dienst befindlichen Sicherheitsorganen nach ihren Dienstvorschriften getragen werden müssen; gleiches gilt für Angehörige des Bundesheeres nach Maßgabe der für sie geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Übertretungen dieser Verbote werden von der Bezirksverwaltungsbehörde alsVerwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis zu € 75,--, im Falle derUneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Tagen, geahndet.
Die Kundmachung erfolgt gemäß § 35 Abs. 4 der NÖ LAK-WO, LGBI. 9005.
Kundmachung: Wahllokal, Verbotszone, Wahlzeit (NÖ Landarbeiterkammer, 31. Mai 2026) (704 KB) - .PDF
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