Kundmachung: Wahllokal, Verbotszone, Wahlzeit (NÖ Landarbeiterkammer, 31. Mai 2026)

Aushängezeitraum: 10.02.2026 - 01.06.2026

Kundmachung der Festsetzung des Wahllokals, der Verbotszone und der Wahlzeit für eine Gemeinde, die nicht in Wahlsprengel eingeteilt ist.

Zur Durchführung der am 31. Mai 2026 stattfindenden Wahl in die Vollversammlung der NÖ Landarbeiterkammer wird festgesetzt:

Wahllokal: Gemeindeamt Ebergassing
Verbotszone: 100 m im Umkreis des Wahllokales
Wahlzeit: Beginn: 10:00 Uhr Ende: 12:00 Uhr

lm Gebäude des Wahllokales und in einem in einem Umkreis von 100 m (Verbotszone) ist am Wahltag jede Art der Wahlwerbung, insbesondere auch durch Ansprachen an die Wähler, durch Anschlag oder Verteilen von Wahlaufrufen oder von Kandidatenlisten u. dgl., ferner jede Ansammlung sowie das Tragen von Waffen jeder Art verboten.

Das Verbot des Tragens von Waffen in der Verbotszone bezieht sich nicht auf jene Waffen, die am Wahltag von öffentlichen im Dienst befindlichen Sicherheitsorganen nach ihren Dienstvorschriften getragen werden müssen; gleiches gilt für Angehörige des Bundesheeres nach Maßgabe der für sie geltenden gesetzlichen Vorschriften.

Übertretungen dieser Verbote werden von der Bezirksverwaltungsbehörde als
Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis zu € 75,--, im Falle der
Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Tagen, geahndet.

Die Kundmachung erfolgt gemäß § 35 Abs. 4 der NÖ LAK-WO, LGBI. 9005.

Kundmachung: Wahllokal, Verbotszone, Wahlzeit (NÖ Landarbeiterkammer, 31. Mai 2026) (704 KB) - .PDF

Hinweis: Um sich die Datei anzusehen, klicken Sie darauf und öffnen Sie die Datei entweder im Browser, mit einem Programm (bspw. dem Adobe Acrobat Reader) oder speichern Sie sie auf Ihrem Computer.