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©Land Nö, Gemeinde
Das Land Niederösterreich gewährt physischen und juristischen Personen eine finanzielle Hilfe zur Behebung von Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, natürlich induzierte vertikale Bodenbewegungen (insbesondere Erdsenkungen), Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergstürze und Hagel entstanden sind.
Hagel- und Frostschäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen infolge ungünstiger Witterungsverhältnisse - das sind Dürre, Stürme sowie starke oder anhaltende Regenfäll - sind nicht anzuerkennen, soweit sie versicherbar gewesen sind.
Falls Sie zu den Betroffenen gehören, dann können Sie die Schäden ab sofort formlos bei jener Gemeinde, in deren Gemeindegebiet der Schaden eingetreten ist, melden.
E-Mail-Adresse der Gemeinde Ebergassing
Beihilfen werden nur gewährt, sofern die Gesamtschadenssumme abzüglich allfälliger Ansprüche gegen Dritte (z.B. Versicherung, Schadenersatz) mindestens € 1.000,00 beträgt.
Das Objekt muss sich in einem ordnungsgemäß instandgehaltenen und benützbaren Zustand befinden.
Zudem müssen die erforderlichen behördlichen Bewilligungen (z.B. baubehördliche oder wasserrechtliche Bewilligung) für die beschädigten Objekte vorliegen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von noe.gv.at.