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©Land NÖ, Gemeinde, Freepik
Die Niederösterreichische Landesregierung beabsichtigt, die Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Bruck an der Leitha zu ändern.
Der Entwurf wird gemäß § 4 Abs. 7 NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBI. Nr 312015 i.d.g.F., zwei Wochen
vom 18.07.2024 bis 01.08.2024
am Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht elektronisch aufgelegt.
Jede Person ist berechtigt, gemäß § 4 Abs. 7 NÖ Raumordnungsgesetz innerhalb des Begutachtungszeitraumes bis spätestens 23.08.2024 eine schriftliche Stellungnahme beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Bau- und Raumordnungsrecht (RU1) 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16, einzubringen, wobei die Begutachtungsunterlagen auch auf
eingesehen werden können.
Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen werden in Erwägung gezogen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf, dass abgegebene StellungnahmenBerücksichtigung finden.
ln Stellungnahmen enthaltene personenbezogene Daten werden (elektronisch) von der versendenden Stelle des Amtes der NÖ Landesregierung verarbeitet.
Bürgerbegutachtung: Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Bruck/Leitha (630 KB) - .PDF