Leinenpflicht für Hunde

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Hunde, Leinenpflicht

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Die Gemeinde-Verwaltung erreichten zuletzt regelmäßig Meldungen über nicht angeleinte Hunde im Ortsgebiet, von denen Bürger*innen belästigt wurden. 

Wir ersuchen um vermehrte Rücksichtnahme und um Einhaltung der geltenden Gesetze:

Allgemeine Anforderungen (NÖ-Hundehaltegesetz):

  1. Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und hat das Tier in einer Weise zu führen und zu verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können.
  2. Ein Hund darf ohne Aufsicht nur auf Grundstücken oder in sonstigen Objekten verwahrt werden, deren Einfriedungen so hergestellt und instandgehalten sind, dass das Tier das Grundstück aus eigenem Antrieb nicht verlassen kann.

Zusätzliche Bestimmungen:

  • Hunde im Grünland sind an der Leine zu halten oder haben einen Maulkorb zu tragen 
  • Maulkorbpflicht an bestimmten Orten (z.B. öffentliche Verkehrsmittel) 
  • Verbot des Mitführens von Hunden auf Kinderspielplätzen 
  • Verpflichtung zur Beseitigung von Hundeexkrementen
  • Befreiung von Leinen- und Maulkorbpflicht für Assistenzhunde bzw. Jagd- und Diensthunde im Einsatz

Was ist zu tun, wenn es zu einem unerfreulichen Vorfall kommt?

Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte telefonisch an die Polizei unter 059133/3225 100 oder wählen Sie den Notruf unter 133.

Danke für Ihre Mithilfe!