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Aushängezeitraum: 05.05.2023 - 04.05.2025
Die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha verordnet aufgrund des§ 81 Abs. 5 NÖ Jagdgesetz 1974, LGBl. 6500:
§1
Die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha nimmt die Wildart Muffelwild für den gesamten Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha von der Abschussplanung für die Jagdjahre 2023, 2024 und 2025 aus.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 22.05.2020, Zl. BLL2-J-0796/005, außer Kraft.
Hinweis:Die geltenden Schuss- und Schonzeiten gem. § 22 Abs. 1 Z. 3 NÖ Jagdverordnung bleiben durch diese Verordnung unberührt.Die Abschüsse sind in der Abschussliste des jeweiligen Jagdgebietes einzutragen.
Rechtsgrundlage:§ 81 Abs. 5 NÖ Jagdgesetz 1974, LGBl. 6500
Muffelwild, mit Ausnahme von der Abschussplanung für den Bez. BL für die Jagdjahre 2023-25 (130 KB) - .PDF
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