Muffelwild, mit Ausnahme von der Abschussplanung für den Bez. BL für die Jagdjahre 2023-25

Aushängezeitraum: 05.05.2023 - 04.05.2025

Die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha verordnet aufgrund des
§ 81 Abs. 5 NÖ Jagdgesetz 1974, LGBl. 6500:

Verordnung

§1

Die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha nimmt die Wildart Muffelwild für den gesamten Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha von der Abschussplanung für die Jagdjahre 2023, 2024 und 2025 aus.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 22.05.2020, Zl. BLL2-J-0796/005, außer Kraft.

Hinweis:
Die geltenden Schuss- und Schonzeiten gem. § 22 Abs. 1 Z. 3 NÖ Jagdverordnung bleiben durch diese Verordnung unberührt.
Die Abschüsse sind in der Abschussliste des jeweiligen Jagdgebietes einzutragen.

Rechtsgrundlage:
§ 81 Abs. 5 NÖ Jagdgesetz 1974, LGBl. 6500

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