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©Peter Göblyös/Pixabay
Alle Hundebesitzer*innen werden mit der Gesetzesnovelle dazu verpflichtet, einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme von EUR 725.000,- pro Hund für Personen- und Sachschäden) für den Vierbeiner am Gemeindeamt vorzulegen.
Dies ist persönlich, schriftlich oder per E-Mail möglich: gemeinde@ebergassing.at
Des Weiteren gibt es eine neue Obergrenze von maximal 5 Hunden pro Haushalt.
Alle neuen Hundebesitzer ab 01.06.2023 haben im Zuge der Hundeanmeldung bei der Gemeinde folgende Unterlagen mitzubringen:
Generell gilt:
Herzlichen Dank!