Neues NÖ Hundehaltegesetz, gültig ab 01. Juni 2023

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Hund

©Peter Göblyös/Pixabay

Ab 01.06.2023 tritt eine Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes in Kraft.

Alle Hundebesitzer*innen werden mit der Gesetzesnovelle dazu verpflichtet, einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme von EUR 725.000,- pro Hund für Personen- und Sachschäden) für den Vierbeiner am Gemeindeamt vorzulegen. 

Dies ist persönlich, schriftlich oder per E-Mail möglich:  gemeinde@ebergassing.at

Des Weiteren gibt es eine neue Obergrenze von maximal 5 Hunden pro Haushalt.

Alle neuen Hundebesitzer ab 01.06.2023 haben im Zuge der Hundeanmeldung bei der Gemeinde folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Allgemeiner Sachkundenachweis „NÖ Hundepass“
  • Kurs: einstündige Information durch einen Tierarzt und eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person
  • Nachweis Haftpflichtversicherung (Mindestver- sicherungs-summe von EUR 725.000,- pro Hund für Personen- und Sachschäden)

Generell gilt:

  • Im Ort herrscht für alle Hunde Maulkorb- oder Leinenpflicht. Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gilt zusätzlich Maulkorb- und Leinenpflicht!
  • Exkremente von Hunden sind unverzüglich zu beseitigen und zu entsorgen!
  • Bitte denken Sie stets an einen rücksichtsvollen Umgang mit Ihren Mitmenschen.

Herzlichen Dank!