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©Gemeinde, Pixabay
Der Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages 2026 liegt in der Zeit
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
Zusätzlich können Sie im unten angeführten PDF Online-Einsicht nehmen.
lnnerhalb der Auflagefrist kann jeder Gemeindebürger schriftliche Erinnerungen dazu im Gemeindeamt einbringen.
Auflageexemplar - 1. Nachtragsvoranschlag 2026 - Gemeinde Ebergassing (41 KB) - .PDF