Gemeindegebiet Ebergassing, B15, Himberger Straße, dauernde Verkehrsmaßnahme
Verordnung
Die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha verfügt gemäß § 43 Abs 1 lit b der Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960 aus Gründen der Ordnung des ruhenden Verkehrs sowie der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs im Gemeindegebiet von Ebergassing nachstehende Verkehrsmaßnahme:
Das Parken ist auf der B15 – Himberger Straße im Bereich der Himberger Straße 1 ab dem Durchgang der Mittelschule zur Kirche (ca. Strkm 12,680) bis ca. Strkm 12,698 von Montag bis Freitag (werktags) im Zeitraum von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr in Fahrtrichtung Südosten nur für die Dauer von 30 Minuten erlaubt.
Diese Verkehrsbeschränkung ist kundzumachen durch Verkehrszeichen gemäß § 52 Z 13d StVO 1960 „Kurzparkzone“ und § 52 Z 13e StVO 1960 "Ende der Kurzparkzone", jeweils mit der Zusatztafel "Mo-Fr (werktags), 07:00 Uhr – 16:00 Uhr, Parkdauer 30 Minuten".
Gemäß § 44 Abs 1 StVO 1960 tritt diese Verordnung mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.
Die mit dieser Verordnung im Widerspruch stehenden Verordnungen werden aufgehoben und treten mit der Entfernung der Verkehrszeichen außer Kraft.