Verordnung: Teilbereich Ferdinand Hanusch-Straße (Halte- und Parkverbot)

Aushängezeitraum: 19.03.2025 - 01.10.2025

KUNDMACHUNG

Der Bürgermeister der Gemeinde Ebergassing erlässt für den Teilbereich der Ferdinand Hanusch-Straße (Hausnummern 11-19) und entlang des Grundstückes 525/290 im Teilbereich Stefan Steinle-Straße folgende

VERORDNUNG

Aufgrund von Bauarbeiten ist im gesamten Bereich vor den Liegenschaften Ferdinand Hanusch-Straße 11-19 und entlang des Grundstückes 525/290 {lt. beiliegendem Lageplan) 

für den Zeitraum

Donnerstag, 20.03.2025, bis Dienstag, 30.09.2025:
werktags von 06:00-18:00 Uhr

gemäß § 52, Z.13b der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl.159/60, in der derzeit geltenden Fassung, das "Halten und Parken" verboten.

Die Verbote gelten jedoch nur im angeführten Zeitraum.

Die o.a. Verkehrszeichen werden mit den Zusatztafeln "Anfang" bzw. "Ende" bzw. "gilt ab 20.03.2025 bis 30.09.2025, werktags 6:00-18:00 Uhr" ausgestattet.

Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO leg.cit., mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.

Den Lageplan entnehmen Sie bitte dem unten angeführten PDF.

Verordnung: Teilbereich Ferdinand Hanusch-Straße (Halte- und Parkverbot) (127 KB) - .PDF

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