Verordnung: Teilbereich Johannesbachweg

Aushängezeitraum: 07.04.2026 - 01.06.2026

KUNDMACHUNG

Der Vize-Bürgermeister der Gemeinde Ebergassing erlässt für einen Teilbereich des Johannesbachwegs vor der Liegenschaft Johannesbachweg 8, Grundstück Nr. 34 folgende

VERORDNUNG

Aufgrund von Abbrucharbeiten ist im Bereich vor der Liegenschaft Johannesbachweg 8 für den Zeitraum

Dienstag, 07.04.2026 bis Sonntag, 31.05.2026

gemäß § 52, Z.13b der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl.159/60, in der derzeit geltenden Fassung, das „Halten und Parken" verboten.

Die Verbote gelten jedoch nur im angeführten Zeitraum.

Die o.a. Verkehrszeichen werden mit den Zusatztafeln "Anfang" bzw. "Ende" bzw. "gilt ab 07.04.2026 bis 31.05.2026" und "ausgenommen Baufahrzeuge" ausgestattet.

Diese Verordnung tritt gemäß§ 44 StVO leg.cit., mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.

Verordnung: Teilbereich Johannesbachweg 04/2026 (46 KB) - .PDF

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