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Der Gemeinderat der Gemeinde Ebergassing hat in seiner Sitzung am 11.09.2024 die Abänderung der
für die öffentliche Gemeindewasserleitung der Gemeinde Ebergassing beschlossen:
§7 Grundgebühr zur Berechnung der Wasserbezugsgebühr
§8 Ablesungszeitraum - Entrichtung der Wasserbezugsgebühr
Die auf Grund der einmaligen Ablesung festgesetzte Wasserbezugsgebühr wird auf die Teilzahlungszeiträume zu gleichen Teilen aufgeteilt. Die einzelnen Teilbeträge sind jeweils am 15. November, 15. Februar, 15. Mai und 15. August fällig. Die Abrechnung der festgesetzten Teilzahlungen mit der auf Grund der Ablesung errechneten Wasserbezugsgebühr erfolgt im ersten Teilzahlungsraum jeden Kalenderjahres und werden die Teilbeträge für die folgenden Teilzahlungsräume neu festgesetzt.
§ 10 Schluss- und Übergangsbestimmungen
Diese Wasserabgabenordnung tritt mit 1. Oktober 2024, in Kraft. Auf Abgabentatbestände, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht wurden, ist der bisher geltende Abgabensatz anzuwenden.
Wasserabgabenordnung, gültig ab 01.10.2024 (75 KB) - .PDF