Kundmachung: Mitglieder der Sprengelwahlbehörden und Wahlbehörden (Gemeinderatswahl 2025)

Aushängezeitraum: 29.10.2024 - 27.01.2025

KUNDMACHUNG

der Mitglieder der Sprengelwahlbehörde(n)
und der besonderen Wahlbehörde(n)
(§§ 10 Abs. 3 und 4, 13 Abs.3 und 5,
sowie 15 Abs,2 NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994, LGBI. 0350)

Als Vorsitzende, deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter, Beisitzerinnen und
Beisitzer, deren Ersatzmitglieder, als Vertrauenspersonen und Vertreter der
Vertrauenspersonen der Sprengelwahlbehörde(n) bzw. der besonderen
Wahlbehörde(n) für die am 26. Jänner 2025 stattfindende Gemeinderatswahl wurden die im unten angeführten PDF genannten Personen berufen.

Kundmachung: Mitglieder der Sprengelwahlbehörden und Wahlbehörden (Gemeinderatswahl 2025) (2,68 MB) - .PDF

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