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Aushängezeitraum: 29.10.2024 - 27.01.2025
der Mitglieder der Sprengelwahlbehörde(n)und der besonderen Wahlbehörde(n)(§§ 10 Abs. 3 und 4, 13 Abs.3 und 5,sowie 15 Abs,2 NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994, LGBI. 0350)
Als Vorsitzende, deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter, Beisitzerinnen undBeisitzer, deren Ersatzmitglieder, als Vertrauenspersonen und Vertreter derVertrauenspersonen der Sprengelwahlbehörde(n) bzw. der besonderenWahlbehörde(n) für die am 26. Jänner 2025 stattfindende Gemeinderatswahl wurden die im unten angeführten PDF genannten Personen berufen.
Kundmachung: Mitglieder der Sprengelwahlbehörden und Wahlbehörden (Gemeinderatswahl 2025) (2,68 MB) - .PDF
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