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ZUR INFORMATION:
Damit es seitens der Behörde keine bösen Überraschungen gibt, möchten wir als Gemeinde daran erinnern, dass die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Ortsgebiet grundsätzlich verboten ist.
Die Zuständigkeit liegt bei der Bezirksverwaltungsbehörde sowie bei der Landespolizeidirektion, welche zugleich "Sicherheitsbehörde in erster Instanz" ist.