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14.12.2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Ebergassing hat in seiner Sitzung am 13.12.2023folgenden Beschluss gefasst:
Artikel I
Die Aufschließungsabgabe wird gemäß § 38 Abs. 6 der NÖ Bauordnung 1996, LGBI Nr.: 8200 in der jeweils geltenden Fassung mit Euro 736,-- festgesetzt.
Artikel ll
Schluss- und Übergangsbestimmungen
Die Verordnung tritt mit 01.Jänner 2024 in Kraft. Mit lnkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates vom 29.06.2022 außer Kraft. Auf Abgabentatbestände, die vor lnkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht wurden bzw. erfolgten, sind die bis dahin geltende Abgaben- und Gebührensätzeanzuwenden.
Verordnung: Aufschließungsabgabe ab 01.01.2024 (622 KB) - .PDF