Wir unterstützen alternative Energien

Bild - Alternative Energien

©Gemeinde (Pixabay)

Seit 2013 können BürgerInnen bei uns - gemäß den Richtlinien der Direktförderung von Alternativ- und Umweltenergien/ÖKO-Förderung - um einen Zuschuss für Alternativenergien ansuchen.

Das Ansuchen für die Gewährung eines einmaligen Zuschusses von 10% der anerkannten Herstellungskosten, in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderungsbetrages, kann für folgende Anschaffungen eingereicht werden:

  • Solaranlagen für Warmwasser und/oder Heizung
  • Photovoltaik-Anlage
  • Stückholz-Heizkessel für Zentralheizanlagen
  • Pellets-Heizkessel für Zentralheizanlagen
  • Hackschnitzelbefeuerte Heizkessel für Zentralheizanlagen
  • Anschluss an Fernwärme
  • kontrollierte Wohnraumlüftung
  • Heizungswärmepumpen

Rechnungen samt Zahlungsbeleg müssen dem Ansuchen beigelegt werden. 

Die maximale Förderung für einen nicht rückzahlbaren Zuschuss beträgt € 1.000,- und wird nach finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde ausbezahlt.

Den Antrag dafür finden Sie im Bereich Förderungen auf unserer Homepage.