Kundmachung: Ausschreibung der Wahl österreichischen Mitglieder des EU-Parlaments

Aushängezeitraum: 11.03.2024 - 10.06.2024

KUNDMACHUNG

über die

Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments

Gemäß § 2 Abs. 3 der Europawahlordnung - EuWO wird hiermit die Verordnung der Bundesregierung
über die Ausschreibung der Europawahl, BGBI. ll Nn72/2024, bekanntgemacht.

Die Verordnung der Bundesregierung hat folgenden Wortlaut:

,,Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder
des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages.

Aufgrund des § 2 Abs.1 der Europawahlordnung - EuWO, BGBI. Nr. 117/1996, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBI. I Nr. 130/2023, wird verordnet:

§1. Die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wird ausgeschrieben.

§ 2. lm Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der

9. Juni 2024

festgesetzt.

§ 3. Als Stichtag wird der 26. März 2024 bestimmt."

Kundmachung: Ausschreibung der Wahl österreichischen Mitglieder des EU-Parlaments (541 KB) - .PDF

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