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Aushängezeitraum: 11.03.2024 - 10.06.2024
über die
Gemäß § 2 Abs. 3 der Europawahlordnung - EuWO wird hiermit die Verordnung der Bundesregierungüber die Ausschreibung der Europawahl, BGBI. ll Nn72/2024, bekanntgemacht.
Die Verordnung der Bundesregierung hat folgenden Wortlaut:
,,Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitgliederdes Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages.
Aufgrund des § 2 Abs.1 der Europawahlordnung - EuWO, BGBI. Nr. 117/1996, zuletzt geändertdurch das Bundesgesetz BGBI. I Nr. 130/2023, wird verordnet:
§1. Die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wird ausgeschrieben.
§ 2. lm Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der
festgesetzt.
§ 3. Als Stichtag wird der 26. März 2024 bestimmt."
Kundmachung: Ausschreibung der Wahl österreichischen Mitglieder des EU-Parlaments (541 KB) - .PDF
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