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17.03.2021
Die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha lässt für die Jagdjahre 2021 und 2022 nachstehende Ausnahmen von den Schonvorschriften für Federwild im gesamten Bereich des Verwaltungsbezirkes Bruck an der Leitha zu:
Präambel & Verordnung: Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher - Ausnahme von Schonvorschriften (201 KB) - .PDF