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20.05.2020
Die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha ordnet an, dass der Abschuss von Rotwild in den genannten Jagdgebieten entsprechend den Bestimmungen des § 2 dieser Verordnung nachzuweisen ist:
Verordnung: Rotwildabschuss - Grünvorlage (244 KB) - .PDF